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   SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15   

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SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15 (https://dejure.org/2016,8806)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2016 - S 1 U 1567/15 (https://dejure.org/2016,8806)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2016 - S 1 U 1567/15 (https://dejure.org/2016,8806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Nachweis - traumatischer Bandscheibenschaden an der Halswirbelsäule - Begleitverletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung weiterer Gesundheitsstörungen als Folgen eines Arbeitsunfalls gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung; Anforderungen an den Nachweis der Begleitverletzungen bei der Feststellung eines unfallbedingten Bandscheibenvorfalls

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Nachweis - traumatischer Bandscheibenschaden an der Halswirbelsäule - Begleitverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Feststellung eines traumatischen Bandscheibenschadens als Unfallfolge ohne Nachweis knöcherner oder disco-ligamentärer Begleitverletzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Feststellung eines traumatischen Bandscheibenschadens als Unfallfolge ohne Nachweis knöcherner oder disco-ligamentärer Begleitverletzungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, die Schädigung und die eingetretene Gesundheitsstörung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (vgl. hierzu u.a. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83 und 60, 58 ff.), während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße Möglichkeit ausreicht (vgl. u.a. BSG SozR 3-5670 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 m.w.N. und SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 4104 Nr. 2; BSG Breithaupt 2005 sowie BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Für die wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache hat die Rechtsprechung Grundsätze herausgearbeitet, die das BSG in zwei Entscheidungen vom 09.05.2006 (B 2 U 1/05 R <= SozR 4-2700 § 8 Nr. 17> und B 2 U 26/04 R <= UV-Recht Aktuell 2006, 497ff>) zusammenfassend wie folgt dargestellt hat:.

    Denn auch solche können rechtlich wesentlich durch ein Arbeitsunfallereignis verursacht worden sein (vgl. bereits BSGE 18, 173, 176; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 m.w.N.; BSG, UV-Recht Aktuell 2006, 497 und Bay. LSG vom 20.01.2010 - 11 2 U 396/08 - ; ferner Schönberger/Mertens/Valentin, a.a.O., S. 142 ff.).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Der Ursachenzusammenhang im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung beurteilt sich nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. hierzu BSGE 1, 72, 76 und 1, 150, 156f; seither st. Rspr.).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (vgl. BSGE 1, 72, 76).

    Der Ursachenzusammenhang im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung beurteilt sich auch in Bezug auf psychische Gesundheitsstörungen nach der Theorie der wesentlichen Bedingung (st. Rspr. seit BSGE 1, 72, 76 und 1, 50, 156 f.).

  • LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 431/04

    Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Auch existiert in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Beweisregel des Inhalts, dass alles, was während einer versicherten Tätigkeit an Gesundheitsschäden eintritt, auch ursächlich auf die versicherte Tätigkeit zurückgeführt werden kann (vgl. Thür. LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ).

    LSG vom 25.01.2006 - L 1 U 431/04 - ferner SG Dortmund vom 19.03.2004 - S 23 U 38/02 - und Urteil des erkennenden Gerichts vom 15.01.2013 - S 1 U 2218/12 - ), d.h. Begleitverletzungen entweder in Form einer begleitenden disco-ligamentären Verletzung oder einer Fraktur der knöchernen Strukturen.

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Die naturwissenschaftliche Ursache, die nicht "wesentlich" und damit keine Ursache i.S.d. der Theorie der wesentlichen Bedingung ist, kann als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (vgl. u.a. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860 ff).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860ff; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 25).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Die naturwissenschaftliche Ursache, die nicht "wesentlich" und damit keine Ursache i.S.d. der Theorie der wesentlichen Bedingung ist, kann als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (vgl. u.a. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860 ff).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. BSGE 62, 220, 222 f; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2007, 860ff; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 25).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Allein ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und dem erstmaligen Auftreten von Beschwerden im Sinne eines Bandscheibenschadens vermag deshalb eine rechtlich wesentliche Ursächlichkeit nicht zu begründen (vgl. LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 - sowie - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - und - B 2 U 23/11 R - ).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Allein ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und dem erstmaligen Auftreten von Beschwerden im Sinne eines Bandscheibenschadens vermag deshalb eine rechtlich wesentliche Ursächlichkeit nicht zu begründen (vgl. LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 - sowie - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - und - B 2 U 23/11 R - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 221/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Dem steht das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.06.2015 - L 10 U 221/13 - ZVW - (juris) nicht entgegen.
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Denn auch solche können rechtlich wesentlich durch ein Arbeitsunfallereignis verursacht worden sein (vgl. bereits BSGE 18, 173, 176; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 m.w.N.; BSG, UV-Recht Aktuell 2006, 497 und Bay. LSG vom 20.01.2010 - 11 2 U 396/08 - ; ferner Schönberger/Mertens/Valentin, a.a.O., S. 142 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 U 977/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitserstschaden -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15
    Insbesondere aber erfordert ein traumatischer Bandscheibenvorfall stets knöcherne und/oder ligamentäre Begleitverletzungen der maßgebenden Wirbelkörper selbst oder doch zumindest der den maßgebenden Abschnitt der Wirbelsäule begleitenden Muskel- und Bandstruktur (vgl. Schönberger//Mertens/Valentin, a.a.O., S. 434 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg vom 29.01.2016 - L 8 U 977/15 - Bay. LSG vom 15.03.2012 - L 18 U 9/07 -, vom 07.10.2013 - L 2 U 106/11 - und vom 17.09.2014 - L 3 U 534/10 - LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 07.02.2014 - L 3 VE 21/12 - LSG Hamburg vom 25.05.2013 - L 3 U 29/10 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2007 - L 17 U 75/06 - und Thür.
  • LSG Bayern, 15.03.2012 - L 18 U 9/07

    Zum Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einem Bandscheibenvorfall bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - L 17 U 75/06

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung von Verletztenrente aufgrund eines

  • LSG Bayern, 20.01.2010 - L 2 U 396/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

  • SG Karlsruhe, 15.01.2013 - S 1 U 2218/12

    Arbeitsunfall - traumatischer Bandscheibenvorfall - ursächlicher Zusammenhang -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - L 6 VG 10/05

    Übertragbarkeit des zivilrechtlichen Entschädigungsrechts auf die

  • LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 106/11

    Zur Frage einer Irritation des unteren Armgelenks rechts als Folge eines

  • SG Dortmund, 29.03.2004 - S 23 U 38/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Verletztenrente aus Unfallversicherung;

  • LSG Berlin, 25.03.2003 - L 2 U 3/01

    Verletztenteilrente wegen eines Bandscheibenvorfalls; Minderung der

  • LSG Hamburg, 25.06.2013 - L 3 U 29/10
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2014 - L 3 VE 21/12

    Voraussetzungen der Anerkennung eines traumatischen Bandscheibenvorfalls als

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - L 3 U 4/03
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 03.02.1999 - B 9 V 33/97 R

    Besatzungspersonenschaden - sowjetische Besatzungsmacht - Geheimpolizei NKWD -

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
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